an die Teuerung in Pakistan oder in der Schweiz wurde nicht vorgesehen (Urteil S. 18 ff., E. 8.2.2). Die behauptete Teuerung in Pakistan würde zudem dazu führen, dass der Schweizer Franken gegenüber der Pakistanischen Rupie mit der Zeit an Wert gewinnen würde. Der dem Beschwerdeführer im Scheidungsurteil zugestandene Unterhaltsbetrag von monatlich Fr. 500.00 wäre damit in Pakistan aufgrund der dortigen Teuerung über die Zeit nicht weniger, sondern mehr wert.