Gas etc. ein monatlicher Grundbetrag gewährt. Weitere notwendige Auslagen des Schuldners, wie z.B. Miet- oder Hypothekarzinsen, Heiz- und Nebenkosten, Sozialbeiträge (soweit nicht bereits vom Lohn abgezogen, d.h. insbesondere die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung), unumgängliche Berufsauslagen, rechtlich geschuldete Unterhaltsbeiträge und Krankheitskosten, werden als Zuschläge zum Grundbetrag berücksichtigt.