3.7. Der Beschwerdeführer äusserte sich dazu mit Eingabe vom 24. November 2021, in welcher er beantragte: " 1. Die Beschwerde sei gutzuheissen. 2. An den bisherigen Rechtsbegehren gemäss Beschwerde vom 20. Mai 2021 wird festgehalten. 3. Die Rechtsbegehren Ziff. 1 und 3 der Gläubigerin 1 seien abzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST)." 3.8. Das Betreibungsamt Q. und die Gläubigerin 2 liessen sich nicht vernehmen. -6- Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: