7. Im Verfahren: Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege inkl. die unentgeltliche Rechtsverbeiständung zu gewähren und es sei ihm Rechtsanwalt Andreas Wagner, R., als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen." 3.2. Der Beschwerdeführer reichte mit Eingaben vom 25. und 26. Mai 2021 weitere Unterlagen zu den Akten. 3.3. Mit Verfügung vom 27. Mai 2021 erteilte der Instruktionsrichter der Schuld- betreibungs- und Konkurskommission der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. 3.4. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden verzichtete mit Amtsbericht vom 31. Mai 2021 auf eine Vernehmlassung.