3. Es seien dem Beschwerdeführer reformatorisch für das Beschwerdeverfahren BE.2021.1 beim Bezirksgericht Baden, Präsidium 1 des Zivilgerichts als untere Aufsichtsbehörde über die Betreibungsämter im Bezirk Baden, die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen. Eventualiter sei die Sache diesbezüglich an die Vorinstanz zu neuem Entscheid im Sinn der Erwägungen zurückzuweisen. 4. Es seien im Verfahren keine Kosten zu erheben. 5. Im Verfahren: Es sei die vollständigen Akten der Vorinstanz beizuziehen. 6. Im Verfahren: Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.