2. Die Kantonspolizei Aargau wird angewiesen, die mit Verfügung vom 15. Juli 2022 angeordneten Eintragungen in den Fahndungssystemen (RIPOL und SIS) nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids zu löschen. 3. Die sich in den Akten befindenden polnischen Reisepässe von D. und C. sind der Gesuchgegnerin nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids auszuhändigen. 4. 4.1. Auf das Gesuch des Gesuchstellers, die Gesuchsgegnerin sei zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses zu verpflichten, wird nicht eingetreten. 4.2. Dem Gesuchsteller wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und MLaw E., Rechtsanwalt, als sein unentgeltlicher Rechtsvertreter eingesetzt.