4.5.5. Der Gesuchsteller hat neben dem Gesuch vom 13. Juli 2022 am 3. August 2022 unaufgefordert eine weitere Eingabe eingereicht und sich mit Eingabe vom 18. August 2022 auf Aufforderung des Instruktionsrichters zum Stand des Scheidungsverfahrens geäussert. Letztere Eingabe ist mit einem Zuschlag gemäss § 6 Abs. 3 AnwT von 30% zu berücksichtigen.