Die Gesuchsgegnerin teilte dem Gesuchsteller in derselben WhatsApp- Korrespondenz auch mit, dass es besser wäre, wenn er für sich eine Wohnung mieten würde (16.01 Uhr), worauf er antwortete "Besser in die Schweiz […]". Dies lässt darauf schliessen, dass er trotz des heftigen Streits nach wie vor hoffte, gemäss dem ursprünglichen gemeinsamen Plan mit der Gesuchsgegnerin und den Kindern in die Schweiz ziehen zu können. Auch in der Parteibefragung sagte der Gesuchsteller sinngemäss aus, er habe der Gesuchsgegnerin die Abreise nicht untersagt, da er nicht gewusst habe, "ob sie den ersten Plan umsetzt"; den "ersten Plan" habe er beibehalten wollen (Protokoll Parteibefragung S. 9).