Im Übrigen brachte sie die Sorge zum Ausdruck, dass sie das Flugzeug werde verlassen müssen, weil er eine Anzeige erstattet habe, dass sie mit den Kindern ohne sein Einverständnis fliege (16.03 Uhr). Die Frage, ob die Gesuchsgegnerin mit den Kindern in die Schweiz fliegen solle, beantwortete der Gesuchsteller nicht direkt, hingegen teilte er bezüglich ihrer Befürchtung, das Flugzeug verlassen zu müssen, mit, sie solle sich keine Sorgen machen, er werde ihr schreiben, welches Dokument benötigt werde und sie werde höchstwahrscheinlich nicht danach gefragt (16.03 und 16.04 Uhr).