Anlässlich der Parteibefragung gestand sie ein, dass sie sich nicht sicher war, ob sie in die Schweiz reisen sollte (Parteibefragung Protokoll S. 17 f.). Die Parteien hatten zwar in den Tagen vor der Ausreise persönlichen Kontakt, jedoch haben sie gemäss den Aussagen des Gesuchstellers mündlich die Zukunft der Familie bzw., ob die Gesuchsgegnerin mit den Kindern ausreisen soll, nicht effektiv besprochen (vgl. Protokoll S. 9, mit der sinngemässen Aussage, er habe darüber sprechen wollen, aber die Gesuchsgegnerin habe die Pläne nur mit ihrer Mutter und nicht mit ihm besprechen wollen).