2.9. An der Verhandlung vom 25. August 2022 nahmen die Gesuchsgegnerin und die Kindsanwältin zum Rückführungsgesuch Stellung, wurde die Parteibefragung durchgeführt und die Parteien sowie die Kindsvertreterin konnten abschliessend Stellung nehmen. Der Gesuchsteller hielt an seinen Anträgen fest. Die Kindsvertreterin verzichtete auf die Stellung von Anträgen. Die Gesuchsgegnerin stellte folgende Anträge: " 1. Das Rückführungsgesuch sei abzuweisen.