2.7. Mit Verfügung vom 4. August 2022 verpflichtete der Instruktionsrichter die Gesuchsgegnerin zur Bestellung eines Anwalts. Dieser Verpflichtung ist sie fristgerecht nachgekommen. 2.8. Mit Eingaben vom 18. August 2022 berichteten die Parteien auf Aufforderung des Instruktionsrichters über den Stand des Scheidungsverfahrens in Polen. -4-