2.4. Nach schriftlicher Gewährung des rechtlichen Gehörs ordnete der Instruktionsrichter mit Verfügungen vom 22. und 28. Juli 2022 eine Mediation an, welche gemäss telefonischer Mitteilung der Mediatorin vom 3. August 2022 gescheitert ist. 2.5. Mit Verfügung vom 28. Juli 2022 zog der Instruktionsrichter den "Kurzbericht Vorabklärung" der jfb R. an das Familiengericht R. vom 27. Juli 2022 bei. 2.6. Mit unaufgefordert eingereichter Eingabe vom 3. August 2022 hielt der Gesuchsteller an seinen Anträgen fest.