D. in der Schweiz entstandenen Reisekosten, Kosten für die Rechtsvertretung im vorliegenden Verfahren durch Leistung eines Prozesskostenvorschusses an den Gesuchsteller zu übernehmen und ihm Kosten für die Rückgabe der Kinder zu ersetzen. Eventualiter sei dem Gesuchsteller die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der unterzeichnende Anwalt als unentgeltlicher Rechtsvertreter einzusetzen."