4. Dem Gesuchsteller sei ein Dolmetscher in den Sprachen Russisch und Deutsch beizugeben. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchsgegnerin (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Insbesondere sei die Gesuchsgegnerin zu verpflichten, dem Gesuchsteller gemäss Art. 26 Abs. 4 HKÜ die ihr durch das widerrechtliche Zurückhalten von C. und -3-