2. 2.1. Mit Rückführungsgesuch gemäss dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) vom 13. Juli 2022 stellte der Vater folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei festzustellen, dass die Gesuchsgegnerin die gemeinsamen Kinder der Parteien, C., geb. tt.mm.2017, und D., geb. tt.mm.2021, seit dem 23. März 2022 widerrechtlich im Sinne von Art. 3 HKÜ in der Schweiz zurückhält.