1. In Gutheissung des Rückführungsgesuchs wird die Gesuchsgegnerin verpflichtet, die gemeinsame Tochter B., geboren am tt.mm.2018, bis längstens 28. Februar 2022 auf ihre Kosten nach Portugal zurückzuführen oder vom Gesuchsteller zurückführen zu lassen unter Androhung der Zwangsvollstreckung und Bestrafung wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung im Sinne von Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall: "Art. 292 StGB: "Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft."