5.3. Die sich beim Obergericht befindliche Identitätskarte (Cartão de Cidadão, Portugal, N.° ID Civil […]) von B. wird der kantonalen Vollstreckungsbehörde (Departement Volkswirtschaft und Inneres, Abteilung Register und Personenstand, Bahnhofplatz 3c, 5001 Aarau) ausgehändigt. Diese wird ersucht, B. und die Gesuchsgegnerin am Tag der Ausreise an die Ausreise- Zollstelle zu begleiten und ihnen vor der Ausreise das Reisedokument auszuhändigen. Zu diesem Zweck hat die Gesuchsgegnerin die kantonale Vollstreckungsbehörde über den Zeitpunkt der Ausreise zu informieren.