2.3. Mit Instruktionsrichterverfügung vom 14. Dezember 2021 wurde nach vorausgegangener Korrespondenz mit den Parteien eine Mediation angeordnet, welche gemäss der Mail-Mitteilung der Mediatorin vom 3. Januar 2022 nach vier stattgefundenen Gesprächsterminen der Parteien gescheitert ist. 2.4. Die Mutter beantragte mit Stellungnahme vom 14. Dezember 2021 die Abweisung des Rückführungsgesuchs. 2.5. Der Gesuchsteller reichte mit Eingabe vom 7. Januar 2022 einen Entscheid des Bezirksgerichts R. vom 28. Dezember 2021 über die Neuregelung der Obhut für B. sowie des Besuchsrechts ein.