2.2. Mit Instruktionsrichterverfügung vom 26. November 2021 wurde die polizeiliche Zustellung des Gesuchs mit vorsorglicher Einziehung der Reisepässe von B. und C. sowie dem Verbot für die Mutter zum Verlassen des Kantons zusammen mit B. angeordnet. Die gleichzeitig angeordnete Verpflichtung der Mutter, sich zusammen mit B. wöchentlich auf der Dienststelle S. der Regionalpolizei zu melden, wurde aufgrund des stattgefundenen Kontakts mit der Mutter und B. vor Obergericht am 7. Dezember 2021 und des danach wahrgenommenen Termins vom 13. Dezember 2021 mit Instruktionsrichterverfügung vom 16. Dezember 2021 wieder aufgehoben.