- Anordnung einer Ausreisesperre für das Kind während der Dauer des Verfahrens und entsprechender Eintrag in den polizeilichen Registern (RIPOL, usw.). 4. Es seien unter Hinweis auf Art. 26 Abs. 2 HKÜ dem Kläger die Gerichtsund Verfahrenskosten zu erlassen. 5. Es sei dem Kläger in der Person der Unterzeichneten eine unentgeltliche Rechtsvertreterin zu bestellen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MwSt.) zu Lasten der Beklagten."