- superprovisorische (ohne vorgängige Anhörung) Anordnung der Hinterlegung sämtlicher Ausweis- und Reiseschriften des Kindes durch die Beklagte beim Gericht oder bei einer anderen durch das Gericht bezeichneten Stelle während der Dauer des Rückführungsverfahrens. - die polizeiliche Zustellung der Gerichtsurkunden an die Beklagte unter gleichzeitiger Beschlagnahme sämtlicher Ausweis- und Reiseschriften des Kindes, und deren Hinterlegung beim Gericht oder bei einer anderen durch das Gericht bezeichneten Stelle.