Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. A. und C. sind die geschiedenen Eltern der am tt.mm.2018 geborenen Tochter B.. Die Mutter ist zusammen mit B. seit dem 12. Mai 2021 in Q. angemeldet. Die Regelung der Scheidungsmodalitäten insbesondere mit Bezug auf die Obhut für B. erfolgte mit einer vom Tribunal Judicial da Comarca de R. (in der Folge Bezirksgericht R.) am 18. Februar 2020 zum Urteil erhobenen gemeinsamen Vereinbarung der Eltern. 2. 2.1. Mit Rückführungsgesuch gemäss dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) vom 24. November 2021 stellte der Vater A. folgende Rechtsbegehren: