Teilweise scheinen bei der Gesuchstellerin auch Missverständnisse vorzuliegen, etwa wenn sie sich am Begriff "Gefährdungsmeldung" stört: Jede Meldung an die Erwachsenenschutzbehörde, welche ein Verfahren auslöst, gilt als Gefährdungsmeldung, denn die erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen setzen eine Gefährdung der betroffenen Person voraus, in dem Sinne, dass diese auf Unterstützung angewiesen ist. Der Antrag der Gesuchstellerin vom 7. August 2025 auf Errichtung einer umfassenden Beistandschaft stellt in der Fachterminologie daher eine Gefährdungsmeldung dar.