Rechtsmittelverfahren (BGE 115 Ia 400 E. 3b mit Hinweisen; Urteile des Bundesgerichts 4A_149/2018 vom 7. Mai 2018 E. 5.2; 5A_134/2011 vom 20. Mai 2011 E. 4.3). Unter dem Gesichtspunkt der Ablehnung wegen Befangenheit sind prozessuale Fehler nur dann relevant, wenn ein Richter gegenüber einer bestimmten Partei offensichtlich nicht das sonst übliche Mass an Sorgfalt beim Studium und der Führung des Falles aufwendet, mithin krasse und wiederholte Irrtümer vorliegen, welche als schwere Verletzung der Richterpflichten beurteilt werden müssen (BGE 115 Ia 400 E. 3b; Urteile des Bundesgerichts 5A_308/2020 vom 20. Mai 2020 E. 2; 5A_950/2018 vom 8. März 2019 E. 2.1).