3.2. Gegen diesen Beschluss erhob die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 31. Oktober 2025 Beschwerde an das Obergericht des Kantons Aargau. Jenes Beschwerdeverfahren wird unter der Verfahrensnummer XBE.2025.97 geführt. 4. Das Familiengericht Brugg leitete die Eingabe der Gesuchstellerin vom 6. Oktober 2025 in Bezug auf deren Antrag Ziff. 6 am 16. Oktober 2025 auch als Ausstandsgesuch an das Obergericht weiter und nahm dazu Stellung. -4- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: