7. Es sei im Fall der Abweisung der Anträge der Antragsstellerin eine vollumfängliche Zustellung des Entscheids, verbunden mit einer Rechtsmittelbelehrung an A._____, als engste Angehörige von B._____, vorzunehmen. 8. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten Staat." 3. 3.1. Am 16. Oktober 2025 fällte das Familiengericht Brugg den folgenden Beschluss (KEMN.2025.559): " 1. Das Gesuch von Frau A._____ vom 7. Oktober 2025 (Eingang) auf Akteneinsicht wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben."