5. Es sei offenzulegen, warum aus einem Antragsverfahren auf eine vollumfängliche Beistandschaft ein Gefährdungsverfahren (Gefährdungsmeldung) gemacht wurde, unter Ausschluss der Antragsstellerin, aber unter Einschluss der Stiftung C._____. 6. Es sei festzustellen, dass im vorliegenden Fall ein objektiver Ausschlussgrund für die weitere Durchführung des Verfahrens durch das FG Brugg vorhanden ist und eine Zuweisung an ein anderes Familiengericht im Kanton Aargau eine adäquate Handlung für eine objektive Bearbeitung ist.