Die Kinder sollen gemeinsam mit dem Vater und, sobald möglich, auch mit der Mutter in Therapie gehen. Die Mutter soll die Therapie alleine besuchen unter Auflagen, damit sie diese nicht weiter verweigern kann. Es soll ein neues Gutachten erstellt werden von einer neutralen Organisation." 2.2. Mit Datum vom 15. Oktober 2025 (Postaufgabe: 16. Oktober 2025) reichte der Beschwerdeführer eine weitere Eingabe ein. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: