[7.-9. Kostenregelung]" 2. 2.1. Gegen diesen ihm in begründeter Ausfertigung am 30. August 2025 zugestellten Entscheid erhob A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingabe datiert am 28. September 2025 (Postaufgabe: 29. September 2025) Beschwerde mit den Anträgen: " Die Obhut der Kinder C._____ und B._____ soll umgehend dem Vater übertragen werden! Damit liegt die Zuständigkeit der KESB und Beistandschaft in einem anderen Kanton.