5. Die neue Beiständin wird beauftragt: - die Aufgaben im Rahmen von Dispositiv-Ziff. 4 hiervor wahrzunehmen; - nötigenfalls unverzüglich Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahmen an veränderte Verhältnisse oder auf Aufhebung der Beistandschaft zu stellen; - den ersten ordentlichen Bericht für die Periode bis 30. April 2027 bis spätestens am 31. Juli 2027 dem Familiengericht Baden einzureichen. 6. Die bisherige Beistandsperson […] wird ersucht, die für die Mandatsführung notwendigen Akten der neuen Beiständin einzureichen.