e) die Einhaltung der Weisung (Ziffer 3 des Entscheids des Kantonsgerichts Q._____ vom 13. Oktober 2021 resp. Dispositiv-Ziffer 2.1. hievor) zu überwachen; f) die Einhaltung der Weisung (Ziffer 4 des Entscheids des Kantonsgerichts Q._____ vom 13. Oktober 2021 resp. Dispositiv-Ziffer 2.2. hievor) zu überwachen; g) bei positiven Therapieverläufen gemäss Therapieberichten und unter Rücksprache mit den Therapeuten eine angepasste Kontaktregelung zwischen B.