4. Der neuen Beiständin werden die folgenden Aufgabenbereiche übertragen: a) die professionelle Besuchsbegleitung zu organisieren und zu beauftragen (gemäss Ziffer 3 des Entscheids des Kantonsgerichts Q._____ vom 12. Dezember 2022); b) die Eltern bei der Umsetzung der Betreuungsregelung zu unterstützen, Ansprechperson für die Einrichtung bzw. die Fachperson zu sein, welche die Begleitung der Besuche übernimmt;