2. Die nachfolgenden Weisungen gemäss Entscheid des Kantonsgerichts Q._____ vom 13. Oktober 2021 werden übernommen und unverändert weitergeführt. 2.1. Die Parteien werden angewiesen, sich ab sofort einer Psychotherapie gemäss Gutachten […] vom tt.mm.2021 mit wöchentlichen Sitzungen zu unterziehen. Die jeweiligen Therapeuten der Parteien sind gehalten, sich zusammen mit den Parteien mit den Ergebnissen des Gutachters auseinanderzusetzen und der Beistandsperson jeweils nach längstens drei Monaten einen Verlaufsbericht einzureichen.