Der unter Berücksichtigung des Wohles der Betroffenen zu fällende Entscheid der Vorinstanz kann sehr stark in die persönliche Situation der Beschwerdeführerin eingreifen. Es ist für sie daher von grosser Wichtigkeit, dass im Verfahren die nach der Rechtsprechung entscheidwesentlichen Tatsachen vorgebracht und ins richtige Licht gerückt werden. Dies ist der juristisch nicht gebildeten Beschwerdeführerin ohne eine Rechtsvertretung nicht ohne Weiteres möglich.