2025 zeigte sich bei der Beschwerdeführerin eine schwierige persönliche und emotionale Situation. Sie warf dem Vater psychische und physische Gewalt vor, was auch der Grund für ihre Flucht mit den Betroffenen ins Frauenhaus gewesen sei (act. 78 ff.). Zudem habe er die Kinder angeschrien und sei ihnen gegenüber nicht geduldig (act. 81 ff.). Der Vater bestritt diese Vorwürfe im Rahmen der Anhörung (act. 82 ff.).