2. Es sei der Beschwerdeführerin für das vorerwähnte Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege mit der Unterzeichnenden als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bewilligen. 3. Eventualiter sei der Entscheid der Vorinstanz vollumfänglich aufzuheben und zur Neubeurteilung an diese zurückzuweisen. 4. Es sei der Beschwerdeführerin für das Verfahren vor dem Obergericht Aarau die unentgeltliche Rechtspflege sowie die Beiordnung der Unterzeichnenden als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bewilligen. 5. Es sei die Beschwerdeführerin von der Leistung eines Prozesskostenvorschusses zu befreien.