3.3. Der Beschwerdeführer räumt in seiner Beschwerde ein, dass er mit der Demenz seiner Frau überfordert gewesen sei, er alle Personen, die ihnen hätten helfen wollen, schlechtgemacht habe und sein Sohn ihm nur teilweise habe helfen können. Er sei jetzt jedoch aus "[s]einem Starrsinn erwacht". Er sei einverstanden mit den von der Beiständin sofort verfügten Anordnungen (Hausverkauf, Eintritt ins Altersheim), welche nicht mehr rückgängig gemacht werden sollten. Er habe nie einen "Amtsvormund" gewollt und bitte darum, "[s]einen Sohn wieder wie bisher ein[zu]setzen". Wegen seiner falschen Aussagen (über seinen Sohn) seien falsche Entscheide getroffen worden.