5.2. Der Beiständin wird aufgetragen, so oft wie nötig (bei ausserordentlichen Vorkommnissen), mindestens aber für die Periode vom 14. August 2025 bis 31. Juli 2027 den ordentlichen Bericht und die Rechnung zu erstatten und diese dem Familiengericht Brugg bis spätestens 31. Oktober 2027 unaufgefordert einzureichen. 6. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 7. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen."