ihrer Aufgaben ohne Zustimmung des Betroffenen dessen Post zu öffnen sowie dessen Wohnräume zu betreten. 3. Zur Beiständin wird per 14. August 2025 B._____, Berufsbeiständin […] ernannt. -3- 4. Der Beiständin wird aufgetragen, nötigenfalls unverzüglich Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahme an veränderte Verhältnisse oder auf Aufhebung der Beistandschaft zu stellen (Art. 414 ZGB).