b) stets für das gesundheitliche Wohl sowie die hinreichende medizinische Betreuung des Betroffenen besorgt zu sein und ihn in allen dafür erforderlichen Vorkehrungen zu vertreten; c) den Betroffenen bei der Erledigung der finanziellen Angelegenheiten zu vertreten, sein gesamtes Einkommen und sein gesamtes Vermögen sorgfältig zu verwalten (unter anderem Zahlung der monatlichen Rechnungen, Erstellen eines Budgets, allenfalls Schuldensanierung);