a) Stets für eine geeignete Wohnsituation bzw. Unterkunft besorgt zu sein und den Betroffenen in allen in diesem Zusammenhang erforderlichen Handlungen umfassend zu vertreten; b) stets für das gesundheitliche Wohl sowie die hinreichende medizinische Betreuung des Betroffenen besorgt zu sein und ihn in allen dafür erforderlichen Vorkehrungen zu vertreten;