und es sei ein erstes Gespräch in Anwesenheit des Betroffenen geplant, um herauszufinden und zu beraten, was es jetzt brauche. Es ergibt sich auch aus der Gefährdungsmeldung der Schule vom 13. März 2024 (S. 2, act. 568), dass die Erziehungsaufsichtsperson bereits vor Einreichung dieser Meldung sowohl mit der Schule als auch der Mutter in Kontakt gestanden ist. Am 16. Juli 2024 reichte die Erziehungsaufsichtsperson ihren Bericht an die Vorinstanz ein (act. 632 ff.), woraus ebenfalls hervorgeht, dass sie den Kontakt sowohl zur Mutter als auch der Schule gepflegt hat.