3.4. Mit Stellungnahme vom 26. September 2025 (Postaufgabe: 29. September 2025) beantragte die Mutter die Abweisung der Beschwerde unter Kostenund Entschädigungsfolgen. 3.5. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2025 hielt der Beschwerdeführer an seinen Anträgen fest. 3.6. Die Erziehungsaufsichtsperson liess sich nicht vernehmen. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: