4. Die Beistandsperson oder eventualiter die Erziehungsaufsichtsperson sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer aufgrund dessen Informationsund Auskunftsrechts als Inhaber der elterlichen Sorge periodisch unter Einhaltung einer strengen Dokumentationspflicht über die wichtigen Belange von B._____, wie schulische Situation, Schulabsenzen, Gesundheitszustand etc., zu informieren. 5. Der Erziehungsaufsichtsperson, D._____, sei das Mandat zu entziehen und an eine andere Fachperson zu übergeben.