2. Der Entzug der Entscheidbefugnis des Beschwerdeführers über die Zustimmung und Verweigerung für medizinische und psychiatrische Behandlung von B._____ sei aufzuheben. 3. Für B._____ sei eine Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB anzuordnen. Die Aufgaben der Beistandsperson seien im Entscheid konkret festzulegen. Als Beistandsperson sei eine geeignete, fachlich ausgewiesene Person zu ernennen.