6. Dem Gesuchsteller sei als Inhaber der elterlichen Sorge über B._____ ein Akteneinsichtsrecht in die von D._____ angelegten Akten betreffend B._____ einzuräumen und D._____ sei mit der Herausgabe dieser Akten sowie der von seiner Vorgängerin angelegten und ihm übergebenen Akten an den Gesuchsteller zu verpflichten. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.6. Am 12. September 2024 hörte eine Fachrichterin die Mutter an (KEMN.2024.158, act. 681 ff.). -4- 2.7. Am 28. Oktober 2024 hörte ein Fachrichter den Betroffenen an (KEMN.2024.158, act. 700 ff.).