2. Solange D._____ noch als Erziehungsbeauftragter im Amt ist, sei er zu verpflichten, den Gesuchsteller aufgrund dessen Informations- und Auskunftsrechts als Inhaber der elterlichen Sorge periodisch unter Einhaltung einer strengen Dokumentationspflicht über die wichtigen Belange von B._____, wie schulische Situation, Schulabsenzen, Gesundheitszustand, Verhältnis zur Kindesmutter etc., zu informieren. 2. (recte: 3.) Für B._____ sei eine Therapie bei Dr. med. F._____ anzuordnen. Mit dem Vollzug sei die Beistandsperson zu beauftragen." -3-