1.2. Mit Beschluss vom 24. August 2023 wurde die Platzierung des Betroffenen im Schulinternat Q._____ aufgehoben und das Aufenthaltsbestimmungsrecht an die Mutter zurückgegeben (KEMN.2022.365, act. 521 ff.). 1.3. Mit Entscheid vom 28. September 2023 bestätigte das Familiengericht Rheinfelden den Beschluss vom 24. August 2023, hob die bis dahin bestehende Beistandschaft für den Betroffenen auf und ordnete stattdessen eine Erziehungsaufsicht an (KEMN.2022.365, act. 541 ff.). 2. 2.1. Am 13. März 2024 erstattete die Schulleiterin der Schule E._____ eine Gefährdungsmeldung (KEMN.2024.158, act. 567 ff.).