5. Der Beiständin wird aufgetragen, dem Familiengericht den ersten ordentlichen Bericht ohne Rechnung für die Periode vom Entscheiddatum bis 30. Juni 2027 zu erstatten und diesen dem Familiengericht bis 30. September 2027 unaufgefordert (im Doppel sowie ein Exemplar in loser Form) einzureichen. 6. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr, werden auf Fr. 750.– festgesetzt und den Kindseltern je hälftig mit Fr. 375.– auferlegt. Die Entscheidgebühr erhöht sich um Fr. 250.–, wenn der Entscheid begründet werden muss.